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724Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung

= AZWV
Die neue Gesetzesvorgabe im SGB III (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung – AZWV) verlangt, dass beim Anbieter einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme ein Qualitätsmanagement(QM)-System angewendet, und von einer externen fachkundigen Stelle geprüft werden muss. Bei Vorlage eines gültigen Zertifikates nach der neuen PAS 1037-Spezifikation werden die Anforderungen der AZWV weitestgehend erfüllt und entsprechen somit grundlegend den gesetzten Kriterien der Bundesagentur für Arbeit für förderungswürdige Weiterbildungen (siehe Bildungsgutschein).


 

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