Ihre Suche nach anerkennungs ergab 1 Treffer.
| | | |
| 724 | Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung | = AZWV
Die neue Gesetzesvorgabe im SGB III (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung – AZWV) verlangt, dass beim Anbieter einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme ein Qualitätsmanagement(QM)-System angewendet, und von einer externen fachkundigen Stelle geprüft werden muss. Bei Vorlage eines gültigen Zertifikates nach der neuen PAS 1037-Spezifikation werden die Anforderungen der AZWV weitestgehend erfüllt und entsprechen somit grundlegend den gesetzten Kriterien der Bundesagentur für Arbeit für förderungswürdige Weiterbildungen (siehe Bildungsgutschein).
| A |