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422BAfoeG

Die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach dem BAföG richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte sowie nach der inhaltlichen Ausgestaltung und dem Umfang der Ausbildung. Eine Ausbildung im dualen System (Lehre) ist nicht förderungsfähig. Auch werden nur Vollzeitausbildungen finanziell unterstützt. Zwingend vorgeschriebene Praktika sind jedoch ebenso förderungsfähig wie Auslandsausbildungen, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und sie im Zusammenhang mit einer förderungsfähigen Ausbildung stehen.

Der Grundanspruch auf BAföG umfasst die weiterführende allgemein bildende Ausbildung sowie mindestens drei Schul- oder Studienjahre berufsbildende Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss.

B

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