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725Bildungsgutschein

Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Mit diesen Gutscheinen werden Bildungsinteressenten die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert. Die Bildungsgutscheine weisen unter anderem Bildungsziel, Dauer, Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Allerdings muss auch die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein (siehe auch: AZWV-Zertifizierung).
(Quelle: www.arbeitsagentur.de)

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