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| 732 | Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) | Die ZFU ist zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG). U.a.
- entscheidet sie über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden.
- überprüft sie in der Regel im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungvoraussetzungen der Fernlehrgänge.
(Quelle: www.zfu.de). | S |