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732Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Die ZFU ist zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG). U.a. 

  • entscheidet sie über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden.
  • überprüft sie in der Regel im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungvoraussetzungen der Fernlehrgänge.

(Quelle: www.zfu.de).

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