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02.08.2016

BAföG-Sätze zum 1. August erhöht

Zum 1. August gibt es für alle BAföG- und Meister-BAföG-Berechtigten eine gute Nachricht: die Beiträge wurden erhöht.

Das BAföG kann für die Vollzeit-Variante der Studiengänge und für die dualen Studiengänge der IST-Hochschule beantragt werden. Die seit 1971 angebotene staatliche Unterstützung ermöglicht Schülern und Studenten, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine qualifizierte Ausbildung abzuschließen, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Hälfte des Geldes gibt der Staat innerhalb der Regelstudienzeit als Zuschuss, die andere Hälfte – maximal 10.000 Euro – als zinsloses Darlehen, welches nach dem Studium zurückgezahlt werden muss.

Zu Beginn des Schuljahres 2016 bzw. zum Wintersemester 2016/17 steigen die Bedarfssätze und Freibeträge um rund sieben Prozent. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt von 670 Euro auf 735 Euro.

Alle weiteren Informationen gibt es übersichtlich auf der Seite BAföG.de.

Das sogenannte „Meister-BAföG“ heißt ab sofort „Aufstiegs-Bafög“ und macht damit deutlich, dass es sich nicht nur um eine finanzielle Förderung von Handwerksweiterbildungen handelt. Denn auch alle Teilnehmer der IHK-Fachwirt-Weiterbildungen am IST können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) eine finanzielle Förderung beantragen.

Über die neuesten Änderungen und alle weiteren Details finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.