Für das Aufbaumodul „Sportfachwirt (IHK)“ muss zuvor eine der folgenden IST-Weiterbildungen erfolgreich abgeschlossen worden sein:
Für die Prüfung gelten die Zulassungsvoraussetzungen der IHK:
1. Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zum Sportbereich enthält. Dabei ist auch eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sportbereich angemessen zu berücksichtigen. Gleichgesetzt mit einer kaufmännischen Ausbildung werden die IST-Weiterbildungen Sportmanagement, Sportmarketing, Sporttourismus-Management, Fußballmanagement und Golfbetriebsmanagment anerkannt.
Für Berufssportler ohne kaufmännische Ausbildung, die ihren Beruf seit mindestens vier Jahren ausüben, gilt folgende Sonderregelung: Mit einem erfolgreichen Abschluss der genannten IST-Weiterbildungen und eine praktischen kaufmännischen Tätigkeit in einem Sportverein oder -unternehmen mit einem Umfang von mindestens 500 Zeitstunden werden die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.
2. Zugelassen werden kann auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (z. B. abgeschlossenes Hochschulstudium und zwei bis drei Jahre kaufmännische/verwaltende Berufspraxis im Sportbereich).
Bitte beachten Sie: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erfüllt sein. Sie können also ggf. fehlende Praxis auch parallel zur ISTWeiterbildung erwerben.