Zugelassen sind ausschließlich IST-Absolventen der IST-Weiterbildungen.
Für das Aufbaumodul Tourismusfachwirt (IHK) muss zuvor eine der beiden folgenden IST-Weiterbildungen erfolgreich abgeschlossen worden sein:
Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen der IHK:
a) eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Reiseverkehrs-, Luftverkehrs-, Hotelkaufmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Kaufmannsgehilfe/-gehilfin im Hotel und Gaststättengewerbe und eine weitere Berufspraxis von mindestens zwei Jahren oder
b) eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen Beruf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
c) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Abweichend von Absatz a) und b) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse , Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte beachten Sie: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erfüllt sein. Sie können also evtl. fehlende Praxis auch parallel zur IST-Weiterbildung erwerben.
Sämtliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen.