07.10.2021
Jetzt die Fachkunde „Ultraschall“ erlangen
Zeitnah müssen alle, die Ultraschallgeräte im nichtmedizinischen Bereich anwenden, einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen. Wir haben die passende Weiterbildung.
In nur zwei Monaten erhalten Sie alle relevanten Kenntnisse, die Sie für den geforderten Fachkundenachweis benötigen:
• physikalische Grundlagen von Ultraschall
• Wirkung von Ultraschall in biologischem Gewebe
• Grundlagen der Technik von Ultraschall- sowie von Kombinationsanlagen
• Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Anwendungsplanung und Durchführung
• praktische Durchführung von Behandlungen und unterschiedlichen Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht
• Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an den Betrieb nach NiSV
• Schutzbestimmungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
• Dokumentation nach NiSV
• Kundenberatung und -aufklärung als weitere Bestandteile
Nur mit diesem Fachkundenachweis dürfen Sie Ihre unter die Strahlenschutzverordnung fallenden Ultraschallgeräte auch weiterhin beispielsweise zur kosmetischen Anwendung, wie Mikromassage, Sonophorese, Körperformung oder Hautverjüngung betreiben.
Sorgen Sie mit unserer berufsbegleitenden Weiterbildung „Fachkunde Ultraschall“ frühzeitig vor: Schützen Sie sich vor Strafen bei entsprechenden Kontrollen und verhindern Sie Umsatzeinbußen durch die Stilllegung Ihrer bestehenden Ultraschallgeräte bei fehlendem Fachkundenachweis Ultraschall (NiSV). Darüber hinaus überzeugen Sie mit dieser Qualifikation bei einem angestrebten Jobwechsel potenzielle Arbeitgeber.
Unsere Weiterbildung startet in Kürze. Bei Interesse registrieren Sie sich bitte hier. Dann informieren wir Sie, sobald es losgeht.