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08.09.2016

Wichtige Informationen zum Präventionsgesetz

Welche Kurse kann sich ein Versicherter von seiner Kasse erstatten lassen? Und wie profitiert die Fitnessbranche davon? Wir geben Antworten auf diese und andere Fragen.

Das sogenannte Präventionsgesetz verpflichtet Leistungsträger, wie zum Beispiel Krankenkassen, seit Anfang 2016, zur Verbesserung des Gesundheitszustandes ihrer Versicherten mehr Geld auszugeben.

Auch für Fitnesseinrichtungen ergibt sich dadurch die Möglichkeit, von diesen Zahlungen für Präventionsmaßnahmen zu profitieren. Bieten sie Leistungen an, die sich die Kunden von den Kassen erstatten lassen können, gewinnen sie dadurch neue Zielgruppen und Mitglieder. Denn wer einmal im Studio war und von einem guten Präventionskurs überzeugt wurde, kann auch als langfristiges Mitglied gewonnen werden!

Mit angebotenen Rehakursen wird darüber hinaus eine weitere neue und sehr interessante Zielgruppe erreicht.

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf dieser speziellen Website zusammengefasst.