Die Weiterbildung Fachwirt im Gastgewerbe (IHK) –
der öffentlich-rechtliche Abschluss für Ihren Aufstieg in Hotellerie und Gastronomie!
Abschluss
Fachwirt/-in im Gastgewerbe (IHK)
Inklusive:
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Prüfungsvorbereitung
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Ausbildereignungsunterlagen
Wenn Sie eine allgemeine fachliche Qualifikation anstreben, erwerben Sie mit dem erfolgreichen Abschluss des Fernlehrgangs das IST-Abschlusszeugnis. Das IHK-Zeugnis erhalten Sie nach bestandener Prüfung von der Industrie- und Handelskammer.
Einführung und Ziel
Heutzutage suchen die Kunden in der Hotellerie und Gastronomie nach Erlebnis, Abwechslung und Qualität. Betriebe müssen sich mit innovativen Konzepten am Markt erfolgreich positionieren und profilieren.
Um in dieser Branche langfristig Erfolg zu haben, sind anerkannte Qualifikationen und umfassende Kenntnisse aus allen Bereichen des Gastgewerbes – Veranstaltungsorganisation, Systemgastronomie, Catering oder Hotel- und Gastronomiemanagement – unverzichtbar.
Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gastgewerbe (IHK) bereitet Sie umfassend und zielorientiert auf Führungspositionen im Gastgewerbe vor. Mit diesem Abschluss sind Sie in der Lage, den Kunden in den Mittelpunkt Ihres Handelns zu stellen und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens durch eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung zu sichern.
Dieser öffentlich-rechtliche Abschluss qualifiziert Sie für leitende Aufgaben in Hotel- und Gastronomiebetrieben, in der Systemgastronomie sowie in Cateringunternehmen.
Inhalte der Weiterbildung
Die Weiterbildung Fachwirt im Gastgewerbe (IHK) gliedert sich in zwei Abschnitte. Im handlungsfeldübergreifenden Teil erlernen die Teilnehmer volks- und betriebswirtschaftliches Know-how. Kenntnisse im Personalmanagement und im modernen Informationsmanagement runden diesen ersten Teil ab. Im handlungsfeldspezifischen Teil lernen die Teilnehmer alle gastronomischen Angebotsformen kennen und werden umfassend auf zukünftige Managementaufgaben im Gastgewerbe vorbereitet.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Lehrplan Fachwirt im Gastgewerbe.
Art der Weiterbildung
Beim Fachwirt im Gastgewerbe (IHK) handelt es sich um staatlich geprüften und zugelassenen Fernunterricht (Zulassungs-Nr. 558206) mit 17 Studienheften, 3 Präsenzphasen und 4 Fallstudien.
Die Studienhefte können Sie direkt von der IST-Internetseite herunterladen ("online-gestützte" Form) oder in gebundener Form zugesandt bekommen.
Zielgruppe
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Restaurantfachleute
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Hotelfachleute
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Fachleute für Systemgastronomie
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Mitarbeiter aus dem Gastgewerbe
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Köche
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Quereinsteiger mit Branchenerfahrung
Teilnahmevoraussetzungen
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Schulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder
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(Fach-)Hochschulreife
Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen der IHK:
Zu den „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf nachweist
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens einjährige Berufspraxis nachweist
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist
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keine Berufsausbildung vorweisen, aber eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen kann.
Zu den „Handlungsfeldspezifischen Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt hat und
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist
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keine Berufsausbildung vorweisen, aber eine insgesamt mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes im Gastgewerbe haben (siehe § 1 Abs. 2 der Rechtsvorschrift).
Bitte beachten Sie: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erfüllt sein. Sie können also ggf. fehlende Praxis auch parallel zur IST-Weiterbildung erwerben.
Sämtliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen.
Dauer
Die Weiterbildung Fachwirt im Gastgewerbe (IHK) dauert 18 Monate.
Beginn
Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gastgewerbe (IHK) startet im Februar, Mai und August.
Jetzt online anmelden!
Kosten
Die Studiengebühren betragen:
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18 monatliche Raten à 168,00 €
- gesamt:
3.024,00 €
Informieren Sie sich bitte auch über die Ermäßigungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten.
Die IHK berechnet zudem eine Prüfungsgebühr, die von Ihnen direkt an die IHK zu zahlen ist.