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Schulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung oder
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(Fach-) Hochschulreife
Für die Prüfung gelten die Zulassungsvoraussetzungen der IHK:
1) a) eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Fitnessbereich
oder b) ein Hochschulabschluss als Sportlehrer und zwei Jahre einschlägige Erfahrung im Fitnessbereich
oder c) eine Ausbildung in einem verwaltenden Ausbildungsberuf und drei Jahre einschlägige Berufspraxis im Fitnessbereich
oder d) eine Ausbildung als Physiotherapeut, Masseur, staatlich geprüfter Gymnastiklehrer und drei Jahre Berufspraxis im Fitnessbereich
oder e) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Fitnessbereich
2) Abweichend von Absatz 1) kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte beachten Sie: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erfüllt sein. Sie können also ggf. fehlende Praxis auch parallel zur ISTWeiterbildung erwerben.
Sämtliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen.