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06.05.2021

In Kurzarbeit weiterbilden? Sogar staatlich gefördert!

Beschäftigte, die sich derzeit in Kurzarbeit befinden, können sich mit staatlicher Hilfe weiterbilden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es für Arbeitnehmer deutlich einfacher geworden, eine Förderung zu erhalten.

Die vereinfachte, bis zum 31. Juli 2023 befristete Förderregelung gilt laut Infos des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für alle Weiterbildungen, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen haben oder beantragt wurden.

Es muss nur der Arbeitgeber mit ins Boot geholt werden, der den Antrag auf Förderung bei seiner zuständigen Förderungsstelle einreichen muss.

Dort wird der Anspruch auf Förderung geprüft und festgestellt, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Einzige Voraussetzungen sind:

  • Die Weiterbildung darf erst während der Kurzarbeit begonnen werden.
  • Sie muss mehr als 120 Stunden umfassen, das entspricht etwa einem Monat.
  • Sowohl der Lehrgang als auch der Bildungsträger muss für diese Förderung zertifiziert sein.

 

Noch Fragen? Alle Informationen finden Sie hier.


Selbstverständlich gibt es noch weitere Förderungsmöglichkeiten für Interessierte. Alle uns bekannten Möglichkeiten, wie das Aufstiegs-Bafög  für IHK-Fachwirt-Weiterbildungen oder die Bildungsprämie, finden Sie hier.