Bildungsgutscheine
Das IST-Studieninstitut ist entsprechend der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV)“ zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.
Lesen Sie hier, was Sie dazu wissen müssen.Aufstiegs-BAFÖG
Studierende der IHK-Fachwirt-Weiterbildungen können eine finanzielle Förderung nach AFBG – dem sogenannten Ausftiegs-Bafög – beantragen. Ausgenommen sind die Weiterbildungen "Eventmanagement" und "Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)". Informationsmaterial finden Sie unter:
www.aufstiegs-bafoeg.infoSteuern sparen
Die Investition in eine Weiterbildung kann sich steuerlich lohnen.
Was zu beachten ist, lesen Sie hier.Bildungsurlaub
Das IST-Studieninstitut ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW und dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg. Damit können Seminarteilnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub von bis zu 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr beim IST geltend machen. Dieser Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmern, sich bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterzubilden. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben, und reichen Sie diesen frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich ein.
Weitere Förderungen und Zuschüsse
Hier finden Sie einen Überblick über weitere staatliche Fördermöglichkeiten.
Mehr Informationen.Weitere Vorteile für Sie
Mit einer Weiterbildung bei uns erhalten Sie noch weitere Vorteile.
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