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09.04.2014

GEMA – Einigung: Tarifänderungen in 2014

Elmar Funke, Rechtsanwalt und IST-Dozent, macht auf eine umfangreiche Tarifänderung der GEMA aufmerksam, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Die Tarifreform soll zu einer ausgewogeneren Tarifanwendung beitragen.

Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist damit nach eigenen Angaben weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Vier überarbeitete Tarife lösen elf alte ab und sollen so zu mehr Übersichtlichkeit führen. Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik (Tarif U-V und M-V) sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken (Tarif M-CD I und M-CD II) an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungs­gesellschaften.

Aktuelle Informationen zu GEMA-Anmeldung und Tarifen findet man im Internet unter www.gema.de/ad-tarife.

Ein Tarifrechner zu allen vier Tarifen findet sich beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unter www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/gema-tarifreform-2014.