13.03.2018
Mit Erasmus+ ins Ausland
An der IST-Hochschule haben Studierende die Möglichkeit, ein Auslandsemester oder ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Was viele nicht wissen, ist, dass sie mit Geldern aus dem staatlichen Erasmus+-Programm finanziell unterstützt werden können. IST-Student Julius Chittka bekam eine solche Finanzspritze für sein Praktikum in Griechenland.
Julius Chittka studiert an der IST-Hochschule im fünften Semester den Bachelor-Studiengang „Tourismus Management“. Im vergangenen Jahr wollte er von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Ausland seine Klausuren zu schreiben, und wandte sich an das International Office der IST-Hochschule, um Einzelheiten zu klären. Schnell kam im Beratungsgespräch die Frage auf, warum Chittka denn Klausuren im Ausland schreiben wolle. Ob er Urlaub mache? Der Kölner berichtete von seinen Plänen, in Nordgriechenland bei einer Wassersportstation ein Praktikum zu machen. Eva Sroka vom International Office wies den 25-Jährigen auf das Erasmus-Programm und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten hin. Chittka ließ prüfen, ob der die Voraussetzungen für das Erasmus+-Programm erfüllte, und bekam 1.017,- EUR Zuschuss für sein viermonatiges Praktikum.
Im Vorfeld werden verschiedene Formulare ausgefüllt und Vereinbarungen getroffen:
- Das „Grant Agreement“ wird zwischen den Studierenden und der IST-Hochschule geschlossen. Darin sind die Rahmenbedingungen des Stipendiums geregelt, beispielsweise wie hoch die Förderung ist und wann das Geld ausgezahlt wird.
- Das „Learning Agreement“ wird zwischen den Studierenden, der IST-Hochschule und dem Praktikumsbetrieb vereinbart. Hier werden Inhalte und Lernziele des Praktikums sowie weitere Vertragsdetails festgehalten.
- Die Studierenden müssen eine Versicherungsbescheinigung über ausreichenden Versicherungsschutz sowie ihre Immatrikulationsbescheinigung einreichen und müssen an einem Sprachtest der EU-Kommission teilnehmen.
Alle erforderlichen Dokumente und Formulare bekommen Interessierte im International Office.
Wenn sich allerdings die Pläne während des Aufenthaltes ändern oder das Praktikum abgebrochen werden muss, kann es sein, dass die Fördergelder vom Teilnehmenden an die EU zurückgezahlt werden müssen. Wichtig ist, dass bei allen Änderungen während des Auslandaufenthaltes das International Office davon umgehend unterrichtet wird.
Nach dem Praktikum reichen die Studierenden ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei der IST-Hochschule ein, der Betrieb muss dokumentieren, inwieweit die angestrebten Lernziele erreicht wurden und die EU-Kommission fordert zu einem weiteren Sprachtest und zur Beteiligung an einer Online-Umfrage auf. Die Teilnahme daran ist verpflichtend.
Da die Bachelorstudierenden der IST-Hochschule ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 15 Credit Points durch ein mindestens dreimonatiges Praktikum ersetzen können, ist es sinnvoll, das Vorhaben und die Lernziele des Praktikums im Vorfeld mit dem Studiengangsleiter abzusprechen.
„Die Möglichkeit der Anrechnung war in meinem Fall nicht die treibende Kraft, da dieses Praktikum auf freiwilliger Basis und auf Eigeninitiative erfolgte und nicht durch die Studienordnung vorgegeben wurde“, erläutert Chittka. „Trotzdem wird dieses Praktikum in meinem Transcript of Records vermerkt und somit in meinen Studienfortschritt einbezogen.“
Wer sich für ein Auslandssemester oder für ein Praktikum im Ausland während des Studiums interessiert, kann Eva Sroka vom International Office unter sroka@ist-hochschule.de erreichen. Sie steht unseren Studierenden mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen allen outgoing students viel Erfolg!
Alle weiteren Informationen für ein Auslandsemester oder ein Praktikum im Ausland finden Sie hier.