-
Schulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung oder
-
(Fach-)Hochschulreife
Für die Prüfung gelten die Zulassungsvoraussetzungen der IHK:
(1) Zur Prüfung ist im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ zuzulassen, wer:
1.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf der Sportwirtschaft oder
2.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf - die IST-Weiterbildungen Sportmanagement, Sportmarketing, Sporttourismus, Fußballmanagement, Golfbetriebsmanagement, Athletenmanagement und Manager im Pferdesport werden ebenfalls anerkannt - und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3.) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4.) eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1). die Ablegung des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
2.) und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen,
wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Für Berufssportler ohne kaufmännische Ausbildung, die Ihren Beruf seit mindestens vier Jahren ausüben, gilt folgende Sonderregelung:
Mit den IST-Weiterbildungen Sportmanagement, Sportmarketing, Fußballmanagement und Golfbetriebsmanagment und einer praktischen kaufmännischen Tätigkeit in einem Sportverein oder -unternehmen mit einem Umfang von mindestens 500 Zeitstunden werden die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.
Bitte beachten Sie: Diese Zulassungsvoraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erfüllt sein. Sie können also eventuell fehlende Berufspraxis auch parallel zum IST-Studium erwerben. Sämtliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.