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10.08.2021

Existenzgründung während Corona? Top-Consultant Robert Cordes weiß, worauf man achten sollte

Deutschlands bester Berater 2017 – Robert Cordes – weist langjährige Beratungskompetenz für Tourismus, Hotellerie und Gastronomie auf und ist Experte für individuelle Unternehmensanalysen, Konzeptentwicklung sowie Gutachtenerstellung. Seit dem Jahr 2000 arbeitet er neben seiner Tätigkeit als Berater und Unternehmer auch als freier Dozent am IST für die Weiterbildung „Gastronomiebetriebswirt/-in“. Wir haben mit ihm über die Problematik aktueller Existenzgründungen gesprochen.

Herr Cordes, gibt es eine goldene Regel, die man bei der Gründung der Selbstständigkeit insbesondere zu Zeiten der Pandemie beachten sollte?
Cordes:
Das wichtigste ist, dass man seine Geschäftsidee auf Herz und Nieren überprüft. Der Beschluss des zweiten Lockdowns hat den Gastronomiebetrieben erneut einschneidende Einschränkungen gebracht.  Umso wichtiger ist es, dass die geplante Selbstständigkeit von A bis Z durchdacht wird. Diese Prüfung sollte strukturiert erfolgen, also in Form eines Businessplanes. Bei einer Existenzgründung in dieser schwierigen Zeit ist es besonders wichtig, dass im Bereich der Umsatz- und Kosteneinschätzung nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsichtigkeit vorgegangen wird: Umsätze, die als gesichert gelten, sollten stets angesetzt und Kosten relativ hoch bewertet werden. Auch eine fachkundige externe Überprüfung des Businessplans ist dringend zu empfehlen, da Existenzgründer oftmals die „rosarote Brille“ aufhaben und die Schwachpunkte ihres Vorhabens leicht übersehen.

Dann scheinen betriebswirtschaftliche Kenntnisse ja essenziell zu sein – werden die nicht manchmal unterschätzt?
Cordes:
Krise hin oder her, betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind ein Muss! Wer heute als Gastronom nicht in der Lage ist, eine betriebswirtschaftliche Auswertung, einen Jahresabschluss zu verstehen, aufzustellen und zu interpretieren oder andere betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, wird es sehr schwer haben, seinen Betrieb wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Weiterhin kommt hinzu, dass die Banken bei möglichen Finanzierungsanfragen kaufmännische bzw. betriebswirtschaftliche Kenntnisse als Grundbedingung für eine eventuelle Finanzierungszusage voraussetzen. Auch bei der Beantragung staatlicher Unterstützung ist ein Nachweis betriebswirtschaftlicher Kenntnisse von Vorteil. Für Existenzgründer sticht das sogenannte „Kapital für Gründung“ deutlich hervor. Dieses Darlehen zeichnet sich dadurch aus, dass es sieben Jahre tilgungsfrei und die ersten drei Jahre bei einem niedrigen Zinsniveau von 0,6 - 0,9% liegt. Hierbei handelt es sich um ein Nachrangdarlehen, das gerade beim Aufbau der Selbstständigkeit zu Krisenzeiten viele Vorteile bietet.

Aber ein angehender Gastronom benötigt doch sicherlich mehr als BWL-Kenntnisse?
Cordes:
Ja, man sollte weitaus mehr als nur betriebswirtschaftliches Fachwissen mitbringen: Die Gastronomie ist bekannt für ihre langen Arbeitszeiten und die körperliche Betätigung. Existenzgründer müssen also physisch und psychisch voll belastbar sein: Es wird verlangt, dass sie gleichzeitig Meister im Multitasking, Kopfrechnen-Profis sowie Langstreckenläufer sind. Zudem sollte man das 4-M-Prinzip verinnerlicht haben, bevor man sich in die gastronomische Selbstständigkeit wagt: „Man muss Menschen mögen“.

Gibt es trotz der Krise oder gerade deswegen derzeit bestimmte Trends, was die Gründung gastronomischer Betriebe angeht? Und wenn ja, ist es sinnvoll, diesen zu folgen oder sich davon abzusetzen?
Cordes:
Es gibt immer Trends im gastronomischen Bereich. Wichtig dabei ist es, dass sich der/die Existenzgründer/-in nicht an einem auslaufenden Trend orientiert. Es sollte daher genauestens recherchiert und eruiert werden, welche Trends sich in den kommenden Jahren noch entwickeln und nicht, welche derzeit den Markt bestimmen. Hierbei sollte beachtet werden, dass die Corona-Krise einen starken Einfluss auf die Trends der Zukunft hat. Niemand hätte beispielsweise im Jahr 2019 gedacht, dass das Take-Away-Geschäft im vergangenen und in diesem Jahr so boomen würde.
Bei der Erarbeitung eines Geschäftsmodells bzw. des Betriebskonzepts sollten aber auch mindestens zwei bis drei strategische Erfolgspositionen (SEP) erarbeitet werden. Was das heißt? Das Geschäftsmodell sollte sich in zwei bis drei Punkten deutlich von den Mitbewerbern am Markt absetzen, damit es einzigartig ist.

 

In der Weiterbildung „Gastronomiebetriebswirt/-in“ bietet Robert Cordes als Dozent den Teilnehmern und Teilnmehmerinnen einen kostenlosen Businessplan-Check an.

Alle Informationen zur Weiterbildung finden Sie hier.