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09.01.2018

IST-Azubis erhalten Anbieterqualifikation nach §20 SGB V

Sport- und Gesundheitstrainer (IST) können in Zukunft schon während ihrer Ausbildung ihre angebotenen Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Nach §20 SGB V erhalten sie mit der Ausbildung die Anbieterqualifikation nach dem Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“.

Der Leitfaden Prävention wurde von den gesetzlichen Krankenkassen entwickelt und gibt vor, unter welchen Voraussetzungen deren Versicherte präventive Angebote auch in Fitnessclubs durch die Krankenkasse erstattet bekommen. Deshalb ist es für Fitnessstudios besonders interessant, Mitarbeiter mit dieser Qualifikation zu beschäftigen.

In unsere betriebliche Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer (IST)/ Sport- und Fitnessbetriebswirt (IST) haben wir die von den Krankenkassen anerkannte Wahlspezialisierung „Functional Vital“ in den Lehrplan aufgenommen, die den Auszubildenden die Anbieterqualifikation bescheinigt. Diese können somit im Anschluss an ihre erfolgreich abgelegten Sport- und Gesundheitstrainer-Prüfung Kurse und Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.

Alle IST-Azubis, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, können die Spezialisierung bei unserem Bildungspartner „Gesundheitsakademie Vital“ zu einem vergünstigten Preis absolvieren und damit auch mit den Krankenkassen abrechnen.

Die Gesundheitsakademie hat weitere Spezialisierungen im Angebot, die alle zur Abrechnung berechtigen. Alle Kurse unseres Bildungspartners finden Sie hier.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter fitness@ist.de oder gerne auch persönlich unter der deutschlandweit kostenfreien Rufnummer 0800-478 0800 zur Verfügung.